Kündigung
Im Allgemeinen haben Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Es gibt Ausnahmen, in denen Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung rechtlich beanspruchen können.
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Abfindungen werden nicht nur nach Ausspruch einer Kündigung ausgehandelt, sondern auch im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrages.
Die Kündigung, die betriebsbedingte Gründe anführt, gehört jedoch noch immer zu den häufigsten Kündigungsgründen. Eine betriebsbedingte Kündigung wird dann ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmer wegfällt. Der Arbeitgeber hat dies im Grunde zu verantworten, selbst wenn es sich um wirtschaftliche Gründe wie Umsatzrückgang handelt. Letztendlich ist er es, der den Arbeitsplatz streicht. Spricht er eine betriebsbedingte Kündigung aus, müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen.
Eine Druckkündigung-schon der Name klingt unschön- ist eine Kündigung, die auf Verlangen eines Dritten erfolgt. Gekündigt wird einem Arbeitnehmer also aus Gründen, die für den Arbeitgeber eigentlich keinen Kündigungsgrund darstellen.
Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Die für den Normalfall vorgeschriebene Kündigungsfrist wird bei einer fristlosen Kündigung nicht eingehalten.
Im Allgemeinen haben Sie als Arbeitnehmer bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Es gibt Ausnahmen, in denen Arbeitnehmer die Zahlung einer Abfindung rechtlich beanspruchen können.
Der Arbeitgeber ist in Extremfällen verpflichtet, dem „Täter“ wegen Mobbings zu kündigen. Aber auch in weniger gravierenden Fällen kommt eine Kündigung in Betracht. Der Arbeitgeber MUSS dann zwar nicht kündigen, KANN es aber.
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