Abfindung
Eine Abfindung kann vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung gezahlt werden, um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Länge der Betriebszugehörigkeit und dem Grund der Beendigung.

Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhält.
Auch Erwerbstätige, die zwar nicht als Arbeitnehmer, aber als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte anzusehen sind, können eine solche Abfindung erhalten. Das ist z.B. bei Fremdgeschäftsführern einer GmbH oft der Fall.
FAQs
Im Falle einer selbst gegenüber dem Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung haben Sie keinen Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Sowieso müssen Sie beachten, dass eine Eigenkündigung und eine grundlose Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages in der Regel zu einer Sperrzeit beim Bezug des Arbeitslosengeldes führen.
mehr dazuWenn jemand unbedingt seinen Arbeitsplatz behalten muss, weil er weiß, dass er keinen gleich gut bezahlten Job anderswo findet, sollte er den Aufhebungsvertrag ablehnen. Es sei denn, die Abfindung, die vom Arbeitgeber angeboten wird, ist so hoch, dass sie die Nachteile vollständig kompensiert. Dies kommt jedoch selten in einem Aufhebungsvertrag vor, da die Abfindungshöhen in der Regel bei einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess für Arbeitnehmer wesentlich besser sind.
mehr dazuHaben Sie Kündigungsschutzklage erhoben, jedoch bereits einen neuen Job in Aussicht spricht rechtlich nichts dagegen, die neue Stelle anzutreten – es kann jedoch ein Verhandlungsnachteil bei der Höhe der Abfindung sein. Vermeiden Sie also, dass Ihr alter Arbeitgeber Kenntnis davon erlangt, um sich vor Gericht nicht schlechter zu stellen.
mehr dazuBei der Berechnung der Abfindung wird das monatliche Bruttogehalt als Basis verwendet. Gegebenenfalls auftretende Einmalzahlungen, Überstunden oder Zuschläge stellen dabei kein Problem dar. Es ist ratsam, das Jahreseinkommen durch zwölf zu teilen, um den monatlichen Bruttolohn zu ermitteln.
mehr dazuPrimär profitieren Arbeitnehmer mit einer hohen Abfindung von der Fünftelregelung, da sie auf ihr reguläres Gehalt keinen hohen Steuersatz zahlen müssen.
mehr dazuDie Abfindungshöhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrem monatlichen Bruttogehalt ab. In der Regel verwendet das Arbeitsgericht die Formel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro abgeschlossenem Beschäftigungsjahr für die Berechnung einer sogenannten "Regelabfindung".
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