Kündigung

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und die Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen angegeben werden. Eine Kündigungsschutzklage kann innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Im deutschen Arbeitsrecht ist die Kündigung an formale Richtlinien gebunden. Zudem existieren gesetzliche Einschränkungen und Voraussetzungen für die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag.

Eine Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgehen. In beiden Fällen müssen bestimmte Fristen sowie feste Vorgehensweisen eingehalten werden, damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch gesetzlich konform ist.

Definition und Allgemeines

Mit dem Rechtsbegriff der Kündigung von einem Arbeitsvertrag wird eine einseitige Willenserklärung beschrieben. Diese ist empfangsbedürftig und beendet das Arbeitsverhältnis nach dem Willen des Kündigenden. Sie greift unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist, die im Arbeitsrecht ausführlich beschrieben wird.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Arbeitsrecht in verschiedenen Gesetzestexten und Verordnungen verankert ist. Das bedeutet auch, dass die Kündigung bei einem Arbeitsvertrag nicht nur auf ein einzelnes Gesetz zurückzuführen ist.

Eine grundlegende Voraussetzung, damit die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht unwirksam wird, ist die Schriftform. Dazu zählt auch, dass der Kündigende, damit ist derjenige gemeint, von dem die Kündigung ausgeht, das Schreiben persönlich unterzeichnet.

Alternativ kann dies durch einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Die gesetzliche Grundlage bildet hierbei das Bürgerliche Gesetzbuch oder kurz: BGB. Im § 623 finden Sie die Angaben zur „Schriftform der Kündigung“ und im § 126 allgemein zur „Schriftform“.

Ausnahmen bestätigen die Regel: In der Vergangenheit wurde eine sogenannte mündliche Kündigung in einigen Fällen als wirksam erklärt.

In der Regel müssen die Gründe in der Kündigungserklärung nicht explizit aufgeführt werden. Dennoch spielen sie, wie noch aufzuzeigen sein wird, eine bedeutende Rolle. Ausnahmen bilden die Kündigung während des Mutterschutzes und während der Ausbildung (insbesondere im Zusammenhang mit der Probezeit).

Die Kündigung ist von anderen Formen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses deutlich abzugrenzen, wie zum Beispiel dem Aufhebungsvertrag. Bei diesem wird das Verhältnis einvernehmlich, also von beiden Seiten gleichermaßen, aufgelöst, ohne Berücksichtigung von Fristen.

Schließlich sei festzuhalten, dass die Kündigung bei einem Arbeitsverhältnis selbst verschiedene Ausformungen haben kann.

  • Wie bereits erwähnt, ist zwischen der Eigenkündigung (seitens des Arbeitnehmers) und der Fremdkündigung (seitens des Arbeitgebers) zu unterscheiden.
  • Es gibt a) die außerordentliche (fristlose) Kündigung und b) die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.

Kündigungsschutz und Kündigungsfristen im Arbeitsrecht

Der Kündigungsschutz ist vor allem für denArbeitnehmer von großer Bedeutung, da er diesen vor der sogenannten ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützt. Dies passiert auf der Grundlage des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), das 1951 eingeführt wurde, und auf Basis der Tarifverträge.

In Bezug auf den Kündigungsschutz bei dem Arbeitnehmer sind zwei Varianten zu unterscheiden:

  • Allgemeiner Kündigungsschutz: Nur bestimmte Kündigungsgründe sind zulässig.
  • Besonderer Kündigungsschutz: Diesbezüglich sind bestimmte Personengruppen von einer Kündigung ausgenommen. Sie sind besonders schutzbedürftig. Dazu zählen neben Schwangeren auch Arbeitnehmer in der Elternzeit. Die Kündigung von Schwerbehinderten bedarf der Zustimmung durch das Integrationsamt.

Voraussetzungen für den Kündigungsschutz (siehe § 1 KSchG): Nur Arbeitnehmer, die im selben Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate tätig waren, genießen diesen allgemeinen Schutz. Außerdem sollte der Arbeitsplatz in der Regel nicht in einem Kleinbetrieb (nur zehn oder weniger Vollzeitbeschäftigte) angesiedelt sein.

FAQs

Ist eine Kündigung auch während der Kurzarbeit möglich?

Kündigungen aufgrund von persönlichen oder verhaltensbedingten Gründen bleiben auch während der Kurzarbeit zulässig. Eine betriebsbedingte Kündigung darf jedoch nicht aus denselben Gründen erfolgen, die zur Einführung von Kurzarbeit geführt haben. Hierfür müssen sich die betrieblichen Umstände geändert haben und neue Gründe für eine Kündigung vorliegen.

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Was tun, wenn mein Arbeitgeber mich auffordert zu kündigen?

Wenn dein Arbeitgeber dich dazu drängt, selbst zu kündigen, bringt das oft Nachteile mit sich: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlen in der Regel in den ersten drei Monaten nach einer Eigenkündigung keine Leistungen. Möglicherweise möchtest du auch nicht länger in deinem aktuellen Unternehmen oder Betrieb arbeiten. In diesem Fall ist es ratsam, deine Situation zunächst mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu besprechen, bevor du kündigst. Idealerweise solltest du erst eine neue Arbeitsstelle finden und dann kündigen. Wenn du dich dennoch zur Kündigung entscheidest, solltest du unbedingt eine schriftliche Bestätigung des Erhalts der Kündigung einfordern.

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Welche Vorteile bietet der Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine attraktive Option für Arbeitnehmer sein, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Pluspunkte sind die Abfindungszahlung und ein einwandfreies Arbeitszeugnis. Arbeitnehmer können flexibel ein Ausstiegsdatum vereinbaren und ungünstige Zeugniseinträge bei drohender fristloser Kündigung vermeiden. Obwohl es keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung gibt, stimmen Arbeitnehmer in der Regel einem Aufhebungsvertrag nur zu, wenn die Abfindung angemessen ist. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig.

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Für wen ist ein Aufhebungsvertrag vorteilhaft?

Ein Aufhebungsvertrag birgt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Vor- und Nachteile. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsverträge im Allgemeinen finden Sie auf der Lexware Schlagwortseite zum Arbeitsvertrag.

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Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung erlaubt?

Wenn keine realistische Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers besteht, der in den letzten drei Jahren mindestens sechs Wochen pro Jahr krankheitsbedingt arbeitsunfähig war und voraussichtlich auch zukünftig nicht arbeitsfähig sein wird, ist eine krankheitsbedingte Kündigung erlaubt. Diese Negativprognose muss jedoch erst von einem Arzt schriftlich bestätigt werden. Ebenso müssen die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers stark beeinträchtigt sein, beispielsweise durch hohe Kosten für Ersatzkräfte. Der Arbeitgeber muss auch nachweisen, dass die Kündigung die einzige Option ist und alternative Beschäftigungsmöglichkeiten geprüft wurden.

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Brauche ich einen Anwalt, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Ja, weil abgeklärt werden muss, ob eine Kündigungsschutzklage erhoben werden muss. Es kann sinnvoll sein, die Kündigung zu akzeptieren, aber auch notwendig werden, gegen die Kündigung vorzugehen, weil möglicherweise eine Sperrfrist vom Arbeitsamt droht.

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